Die vollständige Datenschutzerklärung von Kaderheld: Datenkategorien, Rechtsgrundlagen, Dienstleister, Verbands-Sync, Speicherdauer, Datensicherheit und alle Betroffenenrechte.
Welche Daten Kaderheld verarbeitet, wozu, wie lange und wer sie zu sehen bekommt — im Volltext.
Stand: August 2026 (Version 1)
Diese Erklärung gilt für die Website kaderheld.net und die Anwendung unter app.kaderheld.net. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) ist für den Betrieb des Dienstes:
Für die Inhalte, die ein Verein oder ein Trainer in Kaderheld einträgt — Kader, Termine, Beiträge, Fotos, Statistiken — ist der jeweilige Verein bzw. Trainer Verantwortlicher; wir verarbeiten diese Daten weisungsgebunden in seinem Auftrag. Wer in welcher Rolle wofür geradesteht, erklärt der Datenschutz-Überblick.
Anfragen beantworten wir innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO stellen wir Vereinen und Trainern auf Anfrage per E-Mail zur Verfügung.
Wir verwenden die Begriffe des Art. 4 DSGVO — insbesondere personenbezogene Daten, Verarbeitung, Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter, Empfänger, Einwilligung und betroffene Person. Die vollständigen Definitionen findest du im Originaltext der Verordnung.
Was tatsächlich anfällt, hängt davon ab, welche Bereiche dein Verein nutzt. Möglich sind:
| Zweck der Verarbeitung | Rechtsgrundlage |
|---|---|
| Bereitstellung von Konto und Anwendung für Verein bzw. Trainer | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) |
| Verwaltung von Mitgliedern, Kadern und Rollen im Auftrag des Vereins | Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO i. V. m. Art. 28 DSGVO; beim Verein regelmäßig Vereinsmitgliedschaft bzw. berechtigtes Interesse an ordentlicher Vereinsführung |
| Terminplanung, Zu- und Absagen, Aufgabenverteilung im Team | Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO |
| Vorschreibung und Verbuchung von Mitgliedsbeiträgen | Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO i. V. m. § 132 BAO |
| Abwesenheiten mit Gesundheitsbezug (krank, verletzt) | Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO (ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person durch eigene Eingabe) — siehe § 5 |
| Fotos und Videos zu Vereinsveranstaltungen, Erstellung von Social-Media-Inhalten | Art. 6 Abs. 1 lit. a oder f DSGVO; der Verein holt die erforderlichen Einwilligungen bzw. wahrt das Bildnisrecht nach § 78 UrhG |
| Nachrichten und transaktionale E-Mails (Einladung, Erinnerung, Passwort-Reset) | Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO |
| Einbindung Minderjähriger unter 14 über ein einwilligendes Elternteil | Art. 8 DSGVO i. V. m. § 4 Abs. 4 DSG |
| Betrieb, Stabilität und Sicherheit des Systems (Protokolle, Missbrauchsabwehr) | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) |
| Abrechnung kostenpflichtiger Module und Buchhaltung | Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO i. V. m. § 132 BAO, § 212 UGB |
| Abgleich mit öffentlichen Verbandsquellen (ÖFB, Ligaportal) | Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an einem korrekten Kader; Übernahme nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Verein |
Beruht eine Verarbeitung auf deiner Einwilligung, kannst du sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Kaderheld ist nicht darauf ausgelegt, Gesundheitsdaten zu sammeln. An genau einer Stelle können trotzdem welche entstehen: bei den längeren Abwesenheiten. Wer einen Zeitraum mit dem Grund „krank" oder „verletzt" einträgt, gibt damit ein Gesundheitsdatum im Sinne von Art. 9 DSGVO preis.
Wir haben das bewusst so gebaut, dass niemand dazu gezwungen ist:
Weitere besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO — etwa Angaben zu Herkunft, Religion, politischer Meinung oder Gewerkschaftszugehörigkeit — sieht die Anwendung nicht vor. Auch biometrische Verfahren kommen nicht zum Einsatz: Personen auf Fotos werden von Hand markiert, es gibt keine Gesichtserkennung.
Im Amateursport sind ein Großteil der erfassten Personen Kinder und Jugendliche. Kaderheld setzt die österreichische Altersgrenze technisch um:
Für Fotos von Kindern gilt zusätzlich das Bildnisrecht: Der Verein muss vor der Veröffentlichung sicherstellen, dass die Erziehungsberechtigten einverstanden sind.
Wir geben Daten nur weiter, soweit es zur Erbringung des Dienstes technisch nötig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Einsatz sind:
Die Bild- und Videoverarbeitung für Reels — Rendering, Skalierung und das Freistellen von Spielerfotos — läuft vollständig auf unseren eigenen Servern. Es kommt dafür kein externer KI- oder Bilddienst zum Einsatz, und Fotos verlassen dafür die EU nicht.
Innerhalb der Anwendung sehen Daten nur berechtigte Personen desselben Vereins: Trainer ihren Kader, Kassiere die Beitragslage, Obleute ihren Verein, Eltern die Daten ihrer verknüpften Kinder. Vereinsübergreifenden Zugriff schließt die Mandantentrennung aus.
Der Kernbetrieb — Server, Datenbank, Dateispeicher, Backups und E-Mail-Versand — findet ausschließlich innerhalb der Europäischen Union statt. Für den Regelbetrieb gibt es damit keinen Drittlandtransfer.
Ein Transfer kann in diesen Randfällen auftreten: bei der Zahlungsabwicklung über Stripe (EU-Standardvertragsklauseln), beim Laden von Stock-Vorschaubildern aus der Bildbibliothek und bei der optionalen Logo-Suche, die öffentliche Verzeichnisdienste abfragt. In den beiden letzten Fällen werden nur Suchbegriffe bzw. der Vereinsname übermittelt — keine Mitglieder-, Spieler- oder Elterndaten.
Kaderheld kann Kader, Spielpläne und Ergebnisse von den öffentlich zugänglichen Seiten des ÖFB und von Ligaportal abrufen, damit ein Verein seine Mannschaft nicht abtippen muss. Dabei gilt:
Verantwortlich für den übernommenen Kader bleibt der Verein bzw. der Trainer. Wer der Übernahme seiner öffentlich einsehbaren Verbandsdaten widersprechen möchte, wendet sich an diesen — dort wird der Datensatz entfernt.
Beendet ein Verein die Nutzung, stellen wir vor der Löschung auf Wunsch einen strukturierten Export bereit.
Sollte es trotz dieser Maßnahmen zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kommen, informieren wir die betroffenen Vereine unverzüglich, damit sie ihrer Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO nachkommen können.
Nach der DSGVO stehen dir gegenüber dem Verantwortlichen folgende Rechte zu:
Du darfst erfahren, ob und welche Daten über dich verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie lange.
Falsche oder unvollständige Angaben lässt du jederzeit richtigstellen oder ergänzen.
Du hast Anspruch auf Löschung, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht dagegensteht.
In bestimmten Fällen kannst du die Verarbeitung einschränken statt löschen lassen.
Du bekommst deine Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
Gegen eine Verarbeitung auf Basis berechtigter Interessen kannst du aus Gründen deiner besonderen Situation widersprechen.
Kaderheld verwendet ausschließlich technisch erforderliche Cookies und lokale Speichermechanismen:
Wir setzen kein Drittanbieter-Tracking ein — kein Google Analytics, kein Facebook-Pixel, keine Werbe-Cookies. Eine gesonderte Cookie-Einwilligung ist daher nicht erforderlich.
Eine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhende Entscheidung mit rechtlicher Wirkung — einschließlich Profiling nach Art. 22 DSGVO — findet nicht statt. Statistiken, Einsatzzeiten und Verfügbarkeitslisten sind Auswertungen erfasster Daten; wer aufgestellt, eingewechselt oder ausgemustert wird, entscheidet immer der Trainer.
Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich die Rechtslage, unsere Dienstleister oder der Funktionsumfang ändern. Die jeweils gültige Fassung steht immer hier. Über wesentliche Änderungen informieren wir per E-Mail oder mit einem Hinweis in der Anwendung.
Weiterlesen: Datenschutz-Überblick nach Rolle · Allgemeine Geschäftsbedingungen · Impressum
Schreib uns an datenschutz@notenheld.net. Vereine und Trainer bekommen dort auch den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
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